Objekt: Das Landgericht in Kufstein an die Polizeidirektion Augsburg: Teilt die Auffindung der Leiche Lists mit, bezeichnet die gefundenen Wertsachen und Geldbeträge und gibt kurz den Obduktionsbefund und die Durchführung der Bestattung bekannt. Bittet ferner, festzustellen, ob ein mit Lina bezeichneter kleiner Ring Eigentum des Toten gwesen sei.