Objekt: J. G. Cotta´sche Buchhandlung Stuttgart an List in Augsburg: Da die Klagen über den Ton des Zollvereinsblatts für die Cotta´sche Buchhandlung unerträglich geworden seien, stellt sie List vor die Alternative, entweder ihr die Befugnis einzuräumen, Teile oder ganze Artikel zu streichen, einen weiteren Redakteur aufzustellen oder das Blatt aus dem Verlag herauszunehmen.