thumbs: J. G. v. Cotta aus Stuttgart an List in Augsburg: Sucht die Gründe von Lists Beschwerde über das Verbot, abends die Redaktionsräume zu benützen, zu entkräften und verbittet sich für die Zukunft solche unangenehmen Erörterungen. Roeth habe lediglich pflichtgemäß gehandelt.