Objekt: Das Landgericht Kufstein an das Fürstbischöfliche Pfarramt Kufstein: Aus dem Sektionsbefund des Friedrich List von Augsburg geht hervor, dass er an einem solchen Grad von Melancholie gelitten hat, dass freies Denken und Handeln für ihn unmöglich war. Es wird deshalb ersucht, den Leichnam auf die gewöhnliche Art beerdigen zu lassen.