Objekt: J. G. v. Cotta aus Stuttgart an List in Augsburg: Empfiehlt List bei seiner publizistischen Wirksamkeit im "Zollvereinsblatt" besondere Vorsicht und sucht sich gegen dessen Vorwurf wegen des "Zensorats" zu rechtfertigen. Er erklärt, sich die Mitredaktion bei all den Veröffentlichungen, die in seinem Verlag erscheinen, vorbehalten zu müssen. Im Hinblick auf Höfkens Werk habe List ihn falsch verstanden.