Objekt: Amtsbeschluss des Landgerichts Kufstein: Aufgrund des Sektionsbefunds wird beschlossen, das Fürstbischöfliche Dekanatamt um die gewöhnliche Beerdigung der Leiche Lists zu ersuchen, die Kgl. Bayer. Polizeidirektion in Augsburg zu verständigen und die Akten des Unglücksfalls der Kreisstelle vorzulegen.