Objekt: Th. Lesser aus Altona an List in Leipzig: Das Verbot des "Staatslexikons" in Preußen sei ihm bereits bekannt. Er frage sich, ob nicht trotzdem ein Absatz nach Preußen möglich sei. Mehrere Buchhandlungen hätten jedenfalls noch nicht abbestellt. Das zweite Heft sollte mit 12 Bogen schließen, die späteren Hefte dürfen 9 Bogen nicht überschreiten. Auf das "Rechtslexikon" seien bisher nur Bestellungen in Kommission(?) eingegangen, doch sei bei Erscheinen eines Heftes trotzdem wohl mit einem Erfolg zu rechnen.